Welche Testamentsformen gibt es in Belgien?
Das öffentlich beurkundete oder notarielle Testament, das von einem Notar aufgesetzt wird.
Das eigenhändig vom Erblasser aufgesetzte, datierte und unterzeichnete Testament.
Das internationale Testament, aufgesetzt, datiert und unterzeichnet vom Erblasser vor zwei Zeugen und einem Notar.
Gibt es in Belgien ein Testamentsverzeichnis?
Ja, es gibt ein zentrales Testamentsverzeichnis (CRT), das von der Belgischen Königlichen Notariatsvereinigung (FRNB) verwaltet wird. Das Register ist elektronisch.
Das belgische und das französische Verzeichnis sind miteinander verbunden, was bedeutet, dass im französischen Verzeichnis elektronisch über einen belgischen Notar gesucht werden kann.
Warum lässt man sein Testament eintragen?
Der Eintrag des Testaments ist nicht obligatorisch. Aber ein nicht auffindbares Testament ist gleichbedeutend mit einem nicht existierenden Testament.
Darum ist der Eintrag des Testaments empfehlenswert. Der Erblasser kann sich so sicher sein, dass sein letzter Wille gefunden und respektiert wird, wenn er stirbt.
Wer kann den Eintrag vornehmen?
Der Notar trägt das Testament ein. Es ist möglich, das Testament selbst zu verfassen, aber die Hilfe eines juristischen Experten, besonders eines Notars, ist sehr wertvoll. Seine Ratschläge ermöglichen das Aufsetzen eines Testaments, das rechtmäßig ist und nicht Gefahr läuft, annulliert zu werden.
Es wird nicht der Inhalt des Testaments in das Register eingetragen, sondern die Informationen, die das Auffinden ermöglichen.
Wer verwahrt das Testament?
Der Notar wird mit der Verwahrung öffentlich beurkundeter bzw. notarieller, internationaler und handgeschriebener Testamente betraut.
Wieviel kostet der Eintrag eines Testaments?
Der Eintrag eines Testaments im CRT kostet 25,00€.
Wer kann das Testamentverzeichnis wann abfragen?
Während des gesamten Lebens des Erblassers ist die Existenz des Testaments und sein Inhalt vertraulich.
Verstirbt der Erblasser, können seine Verwandten das Testamentverzeichnis selbst oder durch einen Vermittler (Notar, Richter, Rechtsanwalt) abfragen. Diese Abfrage ist verpflichtend, denn so wird gewährleistet, dass der letzte Wille des Erblassers respektiert wird.
Ist es notwendig, eine Sterbeurkunde vorzulegen?
Wer eine Abfrage im Testamentsverzeichnis vornehmen lassen möchte, muss eine Sterbeurkunde oder ein sonstiges, den Eintritt des Erbfalls nachweisendes Dokument vorlegen (Abfrage des nationalen Registers). Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass das Vorliegen des Testaments zu Lebzeiten des Testierenden geheim bleibt.
Wieviel kostet eine Abfrage?
Die Abfrage im CRT ist kostenlos.
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