The European Network of Registers of Wills Association

Frankreich

Ein Testament eintragen und suchen

- Welche Testamentsformen gibt es in Frankreich?

* Das notarielle oder öffentlich beurkundete Testament, das von einem Notar im Beisein zweier Zeugen oder von zwei Notaren aufgesetzt wird.

* Das eigenhändig vom Erblasser aufgesetzte, datierte und unterzeichnete Testament.

*Das geheime Testament, das in einem versiegelten Umschlag einem Notar zugesandt wird.

Es gibt auch ein internationales Testament, das vor zwei Zeugen und einem Notar unterzeichnet wird. Diese Form wird in der Praxis kaum genutzt.

- Gibt es in Frankreich ein Testamentverzeichnis?

Ja, es gibt ein Verzeichnis, das „Fichier Central des Dispositions de Dernières Volontés (FCDDV)“, das von dem Notariat verwaltet wird. Die Eintragungen und das Abfragen der Testamente werden elektronisch durchgeführt.Das belgische und das französische Verzeichnis sind miteinander verbunden, was bedeutet, dass im französischen Verzeichnis elektronisch über einen belgischen Notar gesucht werden kann.

1. Der Eintrag Ihres Testaments

- Warum lässt man sein Testament eintragen?

Es ist nicht verpflichtend, sein Testament eintragen zu lassen. Aber ein nicht auffindbares Testament ist gleichbedeutend mit einem nicht existierenden Testament. Darum ist der Eintrag des Testaments empfehlenswert. Der Erblasser kann sich so sicher sein, dass sein letzter Wille gefunden und respektiert wird, wenn er stirbt.

- Wer kann den Eintrag vornehmen?

Der Notar trägt das Testament ein. Es ist möglich, das Testament selbst zu verfassen, aber die Hilfe eines juristischen Experten, besonders eines Notars, ist sehr wertvoll. Seine Ratschläge ermöglichen das Aufsetzen eines Testaments, das rechtmäßig ist und nicht Gefahr läuft, annulliert zu werden.Es wird nicht der Inhalt des Testaments in das Register eingetragen sondern die Informationen, die das Auffinden ermöglichen.

- Wer verwahrt das Testament?

Der Notar wird mit der Verwahrung der Originale der Testamente und handgeschriebener Testamente betraut.

- Können die Angehörigen des Erblassers das Register zu Lebzeiten des Erblassers konsultieren?

Nein, während des gesamten Lebens des Erblassers sind die Existenz des Testaments und sein Inhalt vertraulich.

- Wieviel kostet der Eintrag eines Testaments?

Der Eintrag eines Testaments kostet 8,70,€. ohne Steuern.

2. Die Suche eines Testaments

- Wer kann das Testamentverzeichnis abfragen?

Verstirbt der Erblasser, können seine Verwandten das Testamentverzeichnis selbst oder durch einen Vermittler (Notar, Richter, Rechtsanwalt) abfragen. Diese Abfrage ist verpflichtend, denn so wird gewährleistet, dass der letzte Wille des Erblassers respektiert wird.

- Ist es notwendig, einen Totenschein vorzulegen?

Ja, die Verwandten des Verstorbenen müssen einen Totenschein vorlegen, um die Abfrage durchführen zu können.

- Wieviel kostet eine Abfrage?

Eine Abfrage des Verzeichnisses kostet für Privatpersonen 12,54 € ohne Steuern.

Fiche-pratique-France-DE

29 April 2011
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