The European Network of Registers of Wills Association

Litauen

Testamentseintragung und Testamentsrecherche

- Welches sind die wichtigsten Testamentsformen im litauischen Recht?

* das von einem Notar errichtete notarielle Testament.

* das vom Testierenden handschriftlich verfasste „persönliche“ Testament. Es kann in einem Umschlag bei einem Notar hinterlegt werden.

- Gibt es in Litauen ein Testamentsregister?

Ja, es gibt ein vom Grundbuchamt geführtes Testamentsregister. Die Testamente werden auf elektronischem Wege im Register eingetragen und gesucht.

1. Testamentseintragung

- Warum sollte ich mein Testament eintragen lassen?

Nicht alle Testamentsformen unterliegen der Eintragungspflicht (ein „persönliches“ Testament kann beispielsweise vom Testierenden in seiner Wohnung verwahrt werden). Ein nicht auffindbares Testament gilt jedoch als nicht existent.Daher ist die Eintragung notarieller Testamente in das Register verpflichtend und die Eintragung anderer Testamente zu empfehlen. Der Testierende kann durch die Eintragung sicher sein, dass seine letztwillige Verfügung bei Eintritt des Erbfalls aufgefunden und respektiert wird.

- Wer kann die Eintragung vornehmen?

In der Regel nimmt der Notar Testamentseintragungen vor. Obwohl die Errichtung eines Testaments ohne fremde Hilfe erlaubt ist, wird empfohlen, einen Notar als Experten für Erbrecht hinzuzuziehen. Durch Konsultation eines Notars wird ein rechtlich einwandfreies Testament errichtet, das nicht dem Risiko unterliegt, für ungültig erklärt zu werden. Nicht der Inhalt des Testaments wird in das Register eingetragen, sondern Informationen, die bei Eintritt des Erbfalls zu seiner Auffindung führen.

- Wo wird das Testament verwahrt?

Der Notar ist für die Verwahrung der notariellen und „persönlichen“ Testamente zuständig, die ihm vom Testierenden anvertraut wurden.

- Sind die Angehörigen des Testierenden zu dessen Lebzeiten zur Einsichtnahme in das Register berechtigt?

Nein, die Existenz des Testaments und sein Inhalt bleiben zu Lebzeiten des Testierenden geheim.

- Wie viel kostet die Eintragung eines Testaments?

Die Testamentseintragung ist kostenlos.

2. Testamentsrecherche

- Wer ist zur Einsichtnahme in das Testamentsregister berechtigt?

Bei Eintritt des Erbfalls können die Angehörigen des Erblassers das Testamentsregister eigenständig oder über einen Rechtsexperten (Notare, Richter, Anwälte usw.) einsehen. Diese Einsichtnahme ist verpflichtend, denn so wird sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung des Testierenden respektiert wird.

- Besteht die Pflicht zur Vorlage einer Sterbeurkunde?

Ja, die Angehörigen des Erblassers müssen eine Sterbeurkunde vorlegen, um Einsicht in das Register zu nehmen. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass das Vorliegen des Testaments zu Lebzeiten des Testierenden geheim bleibt.

- Wie viel kostet eine Registerabfrage?

Eine Registerabfrage kostet 1 Euro.

Fiche-pratique-Lituanie-DE

21 June 2012
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