Welches sind die wichtigsten Testamentsformen in Luxemburg ?
* das von einem Notar errichtete notarielle Testament
* das vom Testierenden handschriftlich verfasste, datierte und unterzeichnete eigenhändige Testament
* das dem Notar in einem versiegelten Umschlag übergebene geheime Testament
Gibt es in Luxemburg ein Testamentsregister ?
Ja, es gibt ein von der Direktion der luxemburgischen Finanzbehörde (Administration de l’Enregistrement et des Domaines) geführtes Testamentsregister, das nicht in elektronischer Form vorliegt.
Warum sollte ich mein Testament eintragen lassen ?
Die Eintragung eines Testaments in das Register ist ab dem Zeitpunkt seiner Hinterlegung bei einem Notar verpflichtend. Die Eintragung eigenhändiger Testamente in das Register ist nur verpflichtend, wenn sie bei einem Notar hinterlegt werden. Ein nicht auffindbares Testament gilt jedoch als nicht existent.Daher ist die Eintragung eines Testaments in das Register zu empfehlen. Der Testierende stellt durch die Eintragung sicher, dass seine letztwillige Verfügung bei Eintritt des Erbfalls aufgefunden und respektiert wird.Obwohl die Errichtung eines eigenhändigen oder geheimen Testaments ohne fremde Hilfe erlaubt ist, wird empfohlen, einen Juristen, insbesondere einen Notar als Experten für Erbrecht, hinzuzuziehen. Durch Konsultation eines Notars wird ein rechtlich einwandfreies Testament errichtet, das nicht dem Risiko unterliegt, für ungültig erklärt zu werden. Die Konsultation dieses Rechtsexperten zieht die Eintragung des Testaments in das Register nach sich.
Wer kann die Eintragung vornehmen ?
Der Testierende kann sein Testament bei einem Notar, einem Anwalt oder einem Finanzinstitut hinterlegen. Jede Person, die sich in Besitz eines Testaments befindet, muss dieses in das Register eintragen. Nicht der Inhalt des Testaments wird in das Register eingetragen, sondern Informationen, die bei Eintritt des Erbfalls zu seiner Auffindung führen.
Wo wird das Testament verwahrt ?
Ein Testament wird am Ort seiner Hinterlegung verwahrt. Hat der Testierende die Eintragung seines eigenhändigen Testaments in das Register selbst vorgenommen, so verwahrt er es an einem Ort seiner Wahl (Wohnsitz, Safe usw.).
Sind die Angehörigen des Testierenden zu dessen Lebzeiten zur Einsichtnahme in das Register berechtigt ?
Nein, die Existenz des Testaments und sein Inhalt bleiben zu Lebzeiten des Testierenden geheim.
Wie viel kostet die Eintragung eines Testaments ?
Die Eintragung eines Testaments kostet 9,92 Euro.
Wer ist zur Einsichtnahme in das Testamentsregister berechtigt ?
Bei Eintritt des Erbfalls können die Angehörigen des Erblassers das Testamentsregister unter Vorlage einer Sterbeurkunde eigenständig oder über einen Rechtsexperten (Notar, Richter, Anwalt) einsehen. Diese Einsichtnahme ist verpflichtend, denn so wird sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung des Testierenden respektiert wird.
Besteht die Pflicht zur Vorlage einer Sterbeurkunde ?
Ja, die Angehörigen des Erblassers müssen eine Sterbeurkunde vorlegen, um Einsicht in das Register zu nehmen. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass das Vorliegen des Testaments zu Lebzeiten des Testierenden geheim bleibt.
Wie viel kostet eine Registerabfrage ?
Eine Registerabfrage kostet 9,92 Euro.
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