The European Network of Registers of Wills Association

Malta

Testamentseintragung und Testamentsrecherche

- Welches sind die wichtigsten Testamentsformen im maltesischen Recht?

* das von einem Notar errichtete notarielle (oder öffentlich beurkundete) Testament.

* das geheime Testament, das in einem versiegelten Umschlag hinterlegt wird. Es bedarf der Anwesenheit zweier Zeugen.

- Gibt es in Malta ein Testamentsregister?

Ja, es gibt ein vom Justizministerium geführtes Register notarieller Testamente, das nicht in elektronischer Form geführt wird. Es handelt sich um ein öffentliches Register mit Informationen zu allen Urkunden, mit denen die Rechte an einer Sache (dingliche Rechte) übertragen werden.Geheime Testamente werden analog dazu in die von den erstinstanzlichen Gerichten geführten Register eingetragen.

1. Testamentseintragun

- Warum sollte ich mein Testament eintragen lassen?

Notarielle Testamente unterliegen der Pflicht zur Eintragung in das öffentliche Register. Geheime Testamente hingegen müssen nicht bei Gericht eingetragen werden.Ein nicht auffindbares Testament gilt jedoch als nicht existent. Daher ist die Hinterlegung eines geheimen Testaments bei Gericht zu empfehlen. Der Testierende kann durch die Eintragung sicher sein, dass seine letztwillige Verfügung bei Eintritt des Erbfalls aufgefunden und respektiert wird.

- Wer kann die Eintragung vornehmen?

Der Notar nimmt die Eintragung notarieller Testamente im öffentlichen Register vor. Der Testierende ist für die Hinterlegung des geheimen Testaments bei Gericht zuständig. Nicht der Inhalt des Testaments wird in das Register eingetragen, sondern Informationen, die bei Eintritt des Erbfalls zu seiner Auffindung führen. Ebenso wird das Testament bei Gericht in einem verschlossenen Umschlag hinterlegt, um die testamentarischen Verfügungen des Testierenden geheim zu halten.

- Wo wird das Testament verwahrt?

Der Notar ist für die Verwahrung der von ihm errichteten notariellen Testamente zuständig. Das Gericht verwahrt die vom Testierenden in einem verschlossenen Umschlag hinterlegten geheimen Testamente.

- Sind die Angehörigen des Testierenden zu dessen Lebzeiten zur Einsichtnahme in das Register berechtigt?

Das öffentliche Register kann uneingeschränkt eingesehen werden und es besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen einer Abfrage zu den von einer Person geschlossenen Verträgen die Existenz des Testaments bekannt wird. Das Gesetz soll bald geändert werden, damit die Preisgabe der Existenz eines Testaments nicht länger möglich ist. In jedem Fall wird der Inhalt des Testaments niemals zu Lebzeiten des Testierenden bekannt.

- Wie viel kostet die Eintragung eines Testaments?

Die Eintragung eines Testaments in das öffentliche Register kostet 5 Euro.

2. Testamentsrecherche

- Wer ist zur Einsichtnahme in das Testamentsregister berechtigt?

Bei Eintritt des Erbfalls können die Angehörigen des Erblassers eigenständig oder über einen Rechtsexperten (Notar, Richter, Anwalt) Einsicht in das Testamentsregister nehmen, um ein notarielles Testament zu suchen. Diese Einsichtnahme ist verpflichtend, denn so wird sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung des Testierenden respektiert wird. Die Registerabfrage kann frühestens 21 Tage nach Eintritt des Erbfalls erfolgen.Für die Suche nach einem geheimen Testament ist von den Angehörigen des Erblassers ein Antrag bei Gericht zu stellen.

- Besteht die Pflicht zur Vorlage einer Sterbeurkunde?

Ja, die Angehörigen des Erblassers müssen eine Sterbeurkunde vorlegen, um Einsicht in das öffentliche Register oder das Register bei Gericht zu nehmen.

- Wie viel kostet eine Registerabfrage?

Eine Abfrage im öffentlichen Register kostet 5 Euro.

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25 July 2016
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