The European Network of Registers of Wills Association

Niederlande

Testamentseintragung und Testamentsrecherche

- Welches sind die wichtigsten Testamentsformen im niederländischen Recht?

* das von einem Notar errichtete notarielle Testament.

* das vom Testierenden oder einem Dritten aufgesetzte und bei einem Notar hinterlegte geheime Testament.

- Gibt es in den Niederlanden ein Testamentsregister?

Ja, es gibt ein von der niederländischen Notarkammer (KNB) geführtes Testamentsregister. Die Testamente werden auf elektronischem Wege im Register eingetragen und gesucht.

1. Testamentseintragung

- Warum sollte ich mein Testament eintragen lassen?

Nach niederländischem Recht muss für die Rechtswirksamkeit eines Testaments ein Notar hinzugezogen werden. Die Eintragung in das Register ist verpflichtend. Der Testierende kann durch die Eintragung sicher sein, dass seine letztwillige Verfügung bei Eintritt des Erbfalls aufgefunden und respektiert wird.

- Wer kann die Eintragung vornehmen?

Der Notar nimmt Testamentseintragungen vor. Nicht der Inhalt des Testaments wird in das Register eingetragen, sondern Informationen, die bei Eintritt des Erbfalls zu seiner Auffindung führen.

- Wo wird das Testament verwahrt?

Der Notar ist für die Verwahrung notarieller und geheimer Testamente zuständig.

- Sind die Angehörigen des Testierenden zu dessen Lebzeiten zur Einsichtnahme in das Register berechtigt?

Nein, die Existenz des Testaments und sein Inhalt bleiben zu Lebzeiten des Testierenden geheim.

- Wie viel kostet die Eintragung eines Testaments?

Die Eintragung eines Testaments kostet ungefähr 9 Euro.

2. Testamentsrecherche

- Wer ist zur Einsichtnahme in das Testamentsregister berechtigt?

Bei Eintritt des Erbfalls können die Angehörigen des Erblassers das Testamentsregister eigenständig oder über einen Notar einsehen. Die Einsichtnahme ist nicht verpflichtend, aber zu empfehlen, weil dadurch sichergestellt wird, dass die letztwillige Verfügung des Testierenden respektiert wird.

- Besteht die Pflicht zur Vorlage einer Sterbeurkunde?

Ja, die Angehörigen des Erblassers müssen eine Sterbeurkunde vorlegen, um Einsicht in das Register zu nehmen. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass das Vorliegen des Testaments zu Lebzeiten des Testierenden geheim bleibt.

- Wie viel kostet eine Registerabfrage?

Die Registerabfrage ist kostenlos.

Fiche-pratique-Pays-Bas-DE

15 June 2012
info document : PDF
52.9 kb


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