Welches sind die wichtigsten Testamentsformen im portugiesischen Recht?
* das von einem Notar errichtete notarielle (oder öffentlich beurkundete) Testament.
* das vom Testierenden oder einem Dritten aufgesetzte verschlossene Testament, das dem Notar zur Beglaubigung vorgelegt werden muss.
* das in Anwesenheit zweier Zeugen und eines Notars unterzeichnete internationale Testament.
Gibt es in Portugal ein Testamentsregister?
Ja, es gibt ein vom Justizministerium geführtes Register, das nicht in elektronischer Form verfügbar ist. Die portugiesische Notarkammer baut derzeit ein eigenes Testamentsregister auf, das in elektronischer Form verfügbar sein soll.
Warum sollte ich mein Testament eintragen lassen?
Der Notar ist verpflichtet, die Testamente, von denen er Kenntnis hat, in das Register einzutragen. Ein nicht auffindbares Testament gilt als nicht existent.
Daher ist die Eintragung eines Testaments in das Register verpflichtend. Der Testierende kann durch die Eintragung sicher sein, dass seine letztwillige Verfügung bei Eintritt des Erbfalls aufgefunden und respektiert wird.
Wer kann die Eintragung vornehmen?
Der Notar nimmt Testamentseintragungen vor. Für alle Testamentsformen muss ein Notar hinzugezogen werden, sei es zur Ausfertigung der Urkunde oder zu ihrer Beglaubigung.Nicht der Inhalt des Testaments wird in das Register eingetragen, sondern Informationen, die bei Eintritt des Erbfalls zu seiner Auffindung führen.
Wo wird das Testament verwahrt?
Der Notar ist für die Verwahrung der notariellen, internationalen und verschlossenen Testamente zuständig, die ihm vom Testierenden anvertraut wurden.
Sind die Angehörigen des Testierenden zu dessen Lebzeiten zur Einsichtnahme in das Register berechtigt?
Nein, die Existenz des Testaments und sein Inhalt bleiben zu Lebzeiten des Testierenden geheim.
Wie viel kostet die Eintragung eines Testaments?
Die Testamentseintragung ist kostenlos.
Wer ist zur Einsichtnahme in das Testamentsregister berechtigt?
Bei Eintritt des Erbfalls können die Angehörigen des Erblassers das Testamentsregister eigenständig oder über einen Rechtsexperten (Notare, Richter, Anwälte usw.) einsehen. Die Einsichtnahme ist nicht verpflichtend, aber zu empfehlen, weil dadurch sichergestellt wird, dass die letztwillige Verfügung des Testierenden respektiert wird.
Besteht die Pflicht zur Vorlage einer Sterbeurkunde?
Ja, die Angehörigen des Erblassers müssen eine Sterbeurkunde vorlegen, um Einsicht in das Register zu nehmen. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass das Vorliegen des Testaments zu Lebzeiten des Testierenden geheim bleibt.
Wie viel kostet eine Registerabfrage?
Mündliche Suchanfragen beim Notar sind kostenlos, die Ausfertigung eines Registerauszugs kostet 23 Euro.
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