The European Network of Registers of Wills Association

Rumänien

Testamentseintragung und Testamentsrecherche

- Welches sind die wichtigsten Testamentsformen im rumänischen Recht?

* das von einem Notar errichtete notarielle Testament.

* das vom Testierenden handschriftlich verfasste, datierte und unterzeichnete eigenhändige Testament.

- Gibt es in Rumänien ein Testamentsregister?

Ja, es gibt ein von der rumänischen Notarkammer geführtes Testamentsregister. Das Register liegt ab 2013 in elektronischer Form vor. Dann sollen Eintragung und Recherche von Testamenten direkt über ein Internetportal möglich sein. Das Portal befindet sich derzeit in der Testphase; sämtliche Notariate können darauf zugreifen. Es handelt sich allerdings vorläufig um eine Testplattform ohne gesetzliche Anerkennung. Der Zugang zum Portal ist Notaren vorbehalten, die über eine elektronische Signatur verfügen.

1.Testamentseintragung

- Warum sollte ich mein Testament eintragen lassen?

Allein notarielle Testamente werden in das Register eingetragen. Ein nicht auffindbares Testament gilt jedoch als nicht existent.

Daher ist die Eintragung eines Testaments in das Register zu empfehlen. Möglich wird diese Eintragung durch die Entscheidung für die Form des notariellen Testaments. Denn die Eintragung notarieller Testamente in das Register ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Testierende kann durch die Eintragung sicher sein, dass seine letztwillige Verfügung bei Eintritt des Erbfalls aufgefunden und respektiert wird.

- Wer kann die Eintragung vornehmen?

Der Notar nimmt die Eintragung notarieller Testamente vor. Nicht der Inhalt des Testaments wird in das Register eingetragen, sondern Informationen, die bei Eintritt des Erbfalls zu seiner Auffindung führen.

- Wo wird das Testament verwahrt?

Der Notar ist für die Verwahrung der notariellen und eigenhändigen Testamente zuständig, die ihm vom Testierenden anvertraut wurden.

- Sind die Angehörigen des Testierenden zu dessen Lebzeiten zur Einsichtnahme in das Register berechtigt?

Nein, die Existenz des Testaments und sein Inhalt bleiben zu Lebzeiten des Testierenden geheim. Das Register kann ausschließlich vom Testierenden konsultiert werden, jedoch nicht von seinen Familienmitgliedern.

- Wie viel kostet die Eintragung eines Testaments?

Die Eintragung eines Testaments in das Register kostet rund 5 €.

2.Testamentsrecherche

- Wer ist zur Einsichtnahme in das Testamentsregister berechtigt?

Nach Ableben des Testierenden ist der mit der Nachlassabwicklung betraute Notar zur Einsichtnahme in das Testamentsregister verpflichtet, sobald ihm eine Sterbeurkunde vorgelegt wird. Diese Einsichtnahme ist verpflichtend, denn so wird sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung des Testierenden respektiert wird. Die Erben sind ebenfalls verpflichtet, die ihnen bekannte Existenz von Testamenten preiszugeben.

- Besteht die Pflicht zur Vorlage einer Sterbeurkunde?

Ja, die Angehörigen des Erblassers müssen eine Sterbeurkunde vorlegen, um Einsicht in das Register zu nehmen. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass das Vorliegen des Testaments zu Lebzeiten des Testierenden geheim bleibt.

- Wie viel kostet eine Registerabfrage?

Eine Abfrage im rumänischen Testamentsregister kostet ungefähr 5 Euro.

Fiche pratique Roumanie DE

12 December 2012
info document : PDF
44 kb


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