Welches sind die wichtigsten Testamentsformen im rumänischen Recht?
* das von einem Notar errichtete notarielle Testament.
* das vom Testierenden handschriftlich verfasste, datierte und unterzeichnete eigenhändige Testament.
* das dem Notar in einem versiegelten Umschlag übergebene geheime Testament.
Gibt es in Rumänien ein Testamentsregister?
Ja, es gibt ein von der rumänischen Notarkammer geführtes Testamentsregister. Das Register liegt in elektronischer Form vor, eine direkte Registerabfrage über das Internet ist jedoch noch nicht möglich. Dies sollte sich jedoch in Kürze ändern.
Warum sollte ich mein Testament eintragen lassen?
Allein notarielle Testamente werden in das Register eingetragen. Ein nicht auffindbares Testament gilt jedoch als nicht existent.
Daher ist die Eintragung des Testaments in das Register und damit die Wahl der Form eines notariellen Testaments zu empfehlen. Der Testierende kann durch die Eintragung sicher sein, dass seine letztwillige Verfügung bei Eintritt des Erbfalls aufgefunden und respektiert wird.
Wer kann die Eintragung vornehmen?
Der Notar nimmt die Eintragung notarieller Testamente vor. Nicht der Inhalt des Testaments wird in das Register eingetragen, sondern Informationen, die bei Eintritt des Erbfalls zu seiner Auffindung führen.
Wo wird das Testament verwahrt?
Der Notar ist für die Verwahrung der notariellen, eigenhändigen und geheimen Testamente zuständig, die ihm vom Testierenden anvertraut wurden.
Sind die Angehörigen des Testierenden zu dessen Lebzeiten zur Einsichtnahme in das Register berechtigt?
Nein, die Existenz des Testaments und sein Inhalt bleiben zu Lebzeiten des Testierenden geheim.
Wie viel kostet die Eintragung eines Testaments?
Die Eintragung eines Testaments in das Register ist kostenlos.
Wer ist zur Einsichtnahme in das Testamentsregister berechtigt?
Bei Eintritt des Erbfalls ist der für die Abwicklung des Nachlassverfahrens zuständige Notar zur Einsichtnahme in das Testamentsregister verpflichtet. Diese Einsichtnahme ist verpflichtend, denn so wird sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung des Testierenden respektiert wird. Die Erben sind ebenfalls verpflichtet, die ihnen bekannte Existenz von Testamenten preiszugeben.
Besteht die Pflicht zur Vorlage einer Sterbeurkunde?
Ja, die Angehörigen des Erblassers müssen eine Sterbeurkunde vorlegen, um Einsicht in das Register zu nehmen. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass das Vorliegen des Testaments zu Lebzeiten des Testierenden geheim bleibt.
Wie viel kostet eine Registerabfrage?
Eine Abfrage im rumänischen Testamentsregister kostet ungefähr 5 Euro.
Co-funded
by the European Union