The European Network of Registers of Wills Association

Slowenien

Testamentseintragung und Testamentsrecherche

- Welches sind die wichtigsten Testamentsformen im slowenischen Recht?

* das von einem Notar errichtete notarielle Testament.

* das vom Testierenden handschriftlich verfasste, datierte und unterzeichnete eigenhändige Testament.

* das dem Notar in einem versiegelten Umschlag übergebene geheime Testament.

* das in Anwesenheit zweier Zeugen und eines Notars unterzeichnete internationale Testament.

- Gibt es in Slowenien ein Testamentsregister?

Ja, es gibt ein von der slowenischen Notarkammer geführtes Testamentsregister. Testamentseintragungen und -recherchen erfolgen auf elektronischem Wege.

1.Testamentseintragung

- Warum sollte ich mein Testament eintragen lassen?

Nicht alle Testamentsformen unterliegen der Eintragungspflicht (ein eigenhändiges Testament kann beispielsweise vom Testierenden in seiner Wohnung verwahrt werden). Ein nicht auffindbares Testament gilt jedoch als nicht existent.
Daher ist die Eintragung eines Testaments in das Register zu empfehlen. Der Testierende kann durch die Eintragung sicher sein, dass seine letztwillige Verfügung bei Eintritt des Erbfalls aufgefunden und respektiert wird.

- Wer kann die Eintragung vornehmen?

Notare, Richter oder Anwälte können Testamentseintragungen vornehmen. Obwohl die Errichtung eines Testaments ohne fremde Hilfe erlaubt ist, wird empfohlen, einen Notar oder anderen Experten für Erbrecht hinzuzuziehen. Durch Konsultation eines Notars wird ein rechtlich einwandfreies Testament errichtet, das nicht dem Risiko unterliegt, für ungültig erklärt zu werden. Nicht der Inhalt des Testaments wird in das Register eingetragen, sondern Informationen, die bei Eintritt des Erbfalls zu seiner Auffindung führen.

- Wo wird das Testament verwahrt?

Notare, Richter oder Anwälte sind für die Verwahrung der ihnen von den Testierenden anvertrauten Testamente zuständig.

- Sind die Angehörigen des Testierenden zu dessen Lebzeiten zur Einsichtnahme in das Register berechtigt?

Nein, die Existenz des Testaments und sein Inhalt bleiben zu Lebzeiten des Testierenden geheim.

- Wie viel kostet die Eintragung eines Testaments?

Die Eintragung eines Testaments kostet 41 Euro.

2.Testamentsrecherche

- Wer ist zur Einsichtnahme in das Testamentsregister berechtigt?

Bei Eintritt des Erbfalls können die Angehörigen des Erblassers das Testamentsregister eigenständig oder über einen Notar oder Richter einsehen. Diese Einsichtnahme ist verpflichtend, denn so wird sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung des Testierenden respektiert wird.

- Besteht die Pflicht zur Vorlage einer Sterbeurkunde?

Ja, die Angehörigen des Erblassers müssen eine Sterbeurkunde vorlegen, um Einsicht in das Register zu nehmen. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass das Vorliegen des Testaments zu Lebzeiten des Testierenden geheim bleibt.

- Wie viel kostet eine Registerabfrage?

Eine Abfrage im slowenischen Testamentsregister kostet 22 Euro.

Testamentseintragung und Testamentsrecherche

19 June 2012
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