The European Network of Registers of Wills Association

Estland

Testamentseintragung und Testamentsrecherche

- Welches sind die wichtigsten Testamentsformen im estnischen Recht?

* das öffentlich beurkundete Testament, das die folgenden Unterformen umfasst:

- das von einem Notar aufgesetzte notarielle Testament.

- das beim Notar in einem verschlossenen Umschlag hinterlegte geheime Testament.

* das privatschriftliche Testament, das die folgenden Unterformen umfasst:

- das vom Testierenden in Gegenwart zweier Zeugen unterzeichnete fremdhändige Testament (das von einer anderen Person verfasst werden kann).

-das vom Testierenden handschriftlich verfasste, datierte und unterzeichnete eigenhändige Testament.

- Gibt es in Estland ein Testamentsregister?

Ja. Testamentseintragungen und -recherchen erfolgen auf elektronischem Wege im Nachlassregister, das von der Notarkammer geführt wird.

1. Testamentseintragung

- Warum sollte ich mein Testament eintragen lassen?

Nicht alle Testamentsformen unterliegender Eintragungspflicht. Öffentlich beurkundete Testamente sind in das Register einzutragen. Ein privatschriftliches Testament kann der Testierende bzw. eine Person, in deren Besitz sich ein solches befindet, auf Wunsch eintragen lassen. Die Eintragung privatschriftlicher Testamente in das Register ist zu empfehlen, um sicherzustellen, dass die letztwillige Verfügung bei Eintritt des Erbfalls aufgefunden und respektiert wird.

- Wer kann die Eintragung vornehmen?

Notare sind verpflichtet, alle notariellen bzw. bei ihnen hinterlegten Testamente einzutragen. Privatschriftliche Testamente können mit dem Personalausweis des Testierenden bzw. der Person, die im Besitz der Urkunde ist, auf elektronischem Wege eingetragen werden. Die genannten Personen können sich auch an das Nachlassregister wenden, um ein privatschriftliches Testament eintragen zu lassen.

Nicht der Inhalt des Testaments wird in das Register eingetragen, sondern Informationen, die bei Eintritt des Erbfalls zu seiner Auffindung führen.

- Wo wird das Testament verwahrt?

Notarielle Testamente und vom Testierenden bei einem Notar hinterlegte Testamente werden vom Notar verwahrt. Privatschriftliche Testamente werden vom Testierenden selbst oder von einer sonstigen, das Vertrauen des Testierenden genießenden Person verwahrt.

- Sind die Angehörigen des Testierenden zu dessen Lebzeiten zur Einsichtnahme in das Register berechtigt?

Nein, die Existenz des Testaments und sein Inhalt bleiben zu Lebzeiten des Testierenden geheim.

- Wie viel kostet die Eintragung eines Testaments?

Die Notargebühren für die Errichtung und Eintragung eines notariellen Testaments betragen 32,55€ sowie 41,50€ für gemeinschaftliche Testamente von Eheleuten. Die Notargebühren für die Hinterlegung und Eintragung eines beim Notarin einem versiegelten Umschlag hinterlegten Testaments betragen 32,55€. Die Notargebühren für die Eintragung eines privatschriftlichen Testaments in das Nachlassregister betragen 5€. Bei Eintragung eines privatschriftlichen Testaments durch den Testierenden oder den Inhaber der Urkunde auf elektronischem Wege fallen keine Gebühren an.

2. Testamentsrecherche

- Wer ist zur Einsichtnahme in das Testamentsregister berechtigt?

Nach Eintritt des Erbfalls werden die im Nachlassregister enthaltenen Daten öffentlich. Jeder, der die persönliche Identifikationsnummer des Erblassers kennt, kann sich mittels des elektronischen Personalausweises in das Register einloggen und Informationen erhalten.

Es ist auch möglich, sich unter Zuhilfenahme eines Notars die eingetragenen Daten anzeigen zu lassen. Zu Beginn der Nachlassabwicklung ist der zuständige Notar verpflichtet, im Nachlassregister zu überprüfen, ob es Informationen zum Erblasser enthält.

- Besteht die Pflicht zur Vorlage einer Sterbeurkunde?

Es besteht keine Pflicht zur Vorlage einer Sterbeurkunde, wenn das Ableben des Testierenden im Melderegister eingetragen ist. Ist der Tod des Testierenden darin nicht vermerkt, kann eine Abfrage im Nachlassregister nur unter Zuhilfenahme eines Notars erfolgen. Dem betreffenden Notar ist eine Sterbeurkunde vorzulegen. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass das Vorliegen des Testaments zu Lebzeiten des Testierenden geheim bleibt.

- Wie viel kostet eine Registerabfrage?

Eine elektronische Abfrage im Nachlassregister mittels Personalausweis und eine vom Notar im Rahmen der Nachlassabwicklung durchgeführte Abfrage sind gebührenfrei.

Die Notargebühren für die Anzeige der im Nachlassregister enthaltenen Daten bzw. Dokumente betragen 3,20€ je Anfrage.

Die Notargebühren für Druck und Beglaubigung der im Nachlassregister enthaltenen Informationen betragen 3,20€, unabhängig von der Seitenzahl.

Die Notargebühren für Druck und Beglaubigung der im Nachlassregister enthaltenen Dokumente betragen 6,35€, unabhängig von der Seitenzahl.

Die Notargebühren für die Extraktion und digitale Beglaubigung der im Nachlassregister enthaltenen Informationen betragen 4,80€, unabhängig von der Seitenzahl.

Die Notargebühren für die Extraktion und digitale Beglaubigung der im Nachlassregister enthaltenen Dokumente betragen 6,35€, unabhängig von der Seitenzahl.

Testamentseintragung und Testamentsrecherche

10 March 2017
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