Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen
Wenn bekannt ist, dass ein Testament existiert, an wen muss man sich wenden, um Informationen über den Testamentsinhalt zu erhalten ?
Informationen zum Testamentsinhalt werden durch das für die Nachlassabwicklung zuständige Gericht oder durch einen öffentlich bestellten Notar erteilt.
Wem darf Auskunft zum Testamentsinhalt erteilt werden ?
Die im Testament enthaltenen Informationen und auch eine Abschrift des Testaments können an Behörden und an mit der Nachlassabwicklung betraute Juristen mit nachweislichem rechtlichem Interesse an jeden beliebigen Ort sowie an die Erben und Eltern des Erblassers übermittelt werden. Im Allgemeinen können jeder Person mit einem solchen Interesse, das heißt allen Personen, deren Situation sich mit der Existenz des Testaments verändert hat, Informationen zum Testamentsinhalt erteilt werden.
Ist ein bestimmtes Verfahren zu beachten ? Falls ja, welches ?
Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. die Abschrift des Testaments freigegeben werden können, muss die Testamentseröffnung nach dänischem Recht erfolgen.
Wie kann die Übermittlung der Auskunft erfolgen ?
Die im Testament enthaltenen Informationen und/oder die Abschrift des Testaments können auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt werden.
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