Association du Réseau Européen des Registres Testamentaires

Testamentsrecherche in Deutschland

 Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen 


- Wenn bekannt ist, dass ein Testament existiert, an wen muss man sich wenden, umInformationen über den Testamentsinhalt zu erhalten ?

Informationen zum Testamentsinhalt werden von dem für die Nachlassabwicklung zuständigen Gericht erteilt. Der die Urkunde verwahrende Notar kann gegebenenfalls die Kontaktdaten des Gerichts nennen. Besagter Notar kann über eine Suche im deutschen Testamentsregister ermittelt werden.

Gerichte im Ausland können im Wege der Rechtshilfe eine vollstreckbare Ausfertigung des Testaments beantragen.

- Wem darf Auskunft zum Testamentsinhalt erteilt werden ?

Dieim Testament enthaltenen Informationen und auch eine Abschrift des Testaments können an Behörden und an mit der Nachlassabwicklung betraute Juristen an jeden beliebigen Ort übermittelt werden, sofern sie nachweisen können, dass sie im Auftrag einer Personhandeln, die ein rechtliches Interesse an den Informationen hat. DieInformationen können auch jeder Person erteilt werden, die ein solches Interesse hat, das heißt jeder Person, die testamentarisch bedacht oder der durch Testament ihre gesetzlichen Erbrechte entzogen wurden. Über ein derartiges Interesse ist ein Nachweis zu erbringen.

- Ist ein bestimmtes Verfahren zu beachten ? Falls ja, welches ?

Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. die Abschrift des Testaments freigegeben werden können, mussdie Testamentseröffnung nach deutschem Recht erfolgen.

- Wie kann die Übermittlung der Auskunft erfolgen ?

Die im Testament enthaltenen Informationen und/oder die Abschrift des Testaments können auf dem Postweg oder elektronisch (mit elektronischer Signatur) übermittelt werden

Testamentsrecherche in Deutschland

21 mars 2017
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