Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen
Wenn bekannt ist, dass ein Testament existiert, an wen muss man sich wenden, um Informationen über den Testamentsinhalt zu erhalten?
Informationen zum Testamentsinhalt werden von dem für die Nachlassabwicklung zuständigen Notar erteilt. Dabei kann es sich um den Notar handeln, der das Testament verwahrt oder um einen anderen Notar, dessen Kontaktdaten der das Testament verwahrende Notar übermittelt. Letzterer kann durch eine Abfrage imlitauischen Testamentsregisterermittelt werden.
Wem darf Auskunft zum Testamentsinhalt erteilt werden?
Die im Testament enthaltenen Informationen und auch eine Abschrift des Testaments können an Behörden und an mit der Nachlassabwicklung betraute Juristen an jeden beliebigen Ort übermittelt werden sowie an jede Person, die ein berechtigtes Interesse an den Informationen hat. Über ein derartiges Interesse ist ein Nachweis zu erbringen.
Ist ein bestimmtes Verfahren zu beachten? Falls ja, welches?
Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. die Abschrift des Testaments freigegeben werden können, muss die Testamentseröffnung nach litauischem Recht erfolgen.
Wie kann die Übermittlung der Auskunft erfolgen?
Die im Testament enthaltenen Informationen und/oder die Abschrift des Testaments können auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt werden.
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