Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen
Wenn bekannt ist, dass ein Testament existiert, an wen muss man sich wenden, um Informationen über den Testamentsinhalt zu erhalten ?
Informationen über den Testamentsinhalt erteilt der Gerichtskommissär, das heißt der vom Nachlassgericht mit der Testamentseröffnung beauftragte Notar.
Gerichte im Ausland können auf dem Wege der Rechtshilfe eine Abschrift des Testaments beantragen.
Wem darf Auskunft zum Testamentsinhalt erteilt werden ?
Die im Testament enthaltenen Informationen und auch eine Abschrift des Testaments können an Behörden und an Personen mit rechtlichem Interesse an dem Testament übermittelt werden. Über das Vorliegen eines rechtlichen Interesses entscheidet der Gerichtskommissär in Erwägung der Umstände.
Ist ein bestimmtes Verfahren zu beachten ? Falls ja, welches ?
Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. die Abschrift des Testaments freigegeben werden können, muss die Testamentseröffnung nach österreichischem Recht erfolgen. Der zuständige Gerichtskommissär beantwortet hiernach die an ihn gerichteten Anträge befugter Personen (z. B. Erben, Vermächtnisnehmer, zuständige Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten).
Wie kann die Übermittlung der Auskunft erfolgen ?
Die im Testament enthaltenen Informationen können auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt werden. Beglaubigte Abschriften des Testaments können hingegen nur auf dem Postweg versandt werden.
Co-financé
par l´Union européenne