Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen
Wenn bekannt ist, dass ein Testament existiert, an wen muss man sich wenden, um Informationen über den Testamentsinhalt zu erhalten?
Informationen zum Testamentsinhalt werden von dem das Testament verwahrenden Notar oder dem für die Nachlassabwicklung zuständigen Gericht erteilt. Die Kontaktdaten des das Testament verwahrenden Notars können durch eine Abfrage im polnischen Testamentsregister, insbesondere über das Europäische Netzwerk der Testamentsregister (RERT), ermittelt werden.
Wem darf Auskunft zum Testamentsinhalt erteilt werden?
Die im Testament enthaltenen Informationen und auch ein Auszug des Testaments können an Behörden und an mit der Nachlassabwicklung betraute Juristen an jeden beliebigen Ort übermittelt werden sowie an jede Person, die ein berechtigtes Interesse an den Informationen hat (Erben, Vermächtnisnehmer usw.). Über ein derartiges Interesse ist ein Nachweis zu erbringen.
Ist ein bestimmtes Verfahren zu beachten? Falls ja, welches?
Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. der Auszug des Testaments freigegeben werden können, muss das Testament nach polnischem Recht eröffnet und veröffentlicht werden.
Wie kann die Übermittlung der Auskunft erfolgen?
Der Auszug des Testaments und der Auszug aus dem Protokoll der Testamentseröffnung werden auf dem Postwege zugestellt.
Co-funded
by the European Union