Association du Réseau Européen des Registres Testamentaires

Testamentsrecherche in Rumänien

 Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen 


- Wo bekommt man Informationen zum Testamentsinhalt, wenn feststeht, dass ein Testament existiert ?

Das Rumänische Testamentsregister (NationalesNotariellesRegister für Öffentlich Beurkundete Testamente und Schenkungen RNNEL) erhält weder die Urschrift noch eine Abschrift des Testaments. Dem Register werden auch keine Informationen zum Inhalt des Testaments mitgeteilt. Informationen zum Inhalt eines Testaments erhält man bei dem Notar, der das Testament verwahrt (für gewöhnlich ist das der Notar, der das Testament beurkundet hat, in einigen Fällen auch ein anderer Notar oder die Notarkammer, der/die das Archiv des beurkundenden Notars verwaltet). Welcher Notar die Beurkundung des Testaments vorgenommen hat, erfährt man beim rumänischen Testamentsregister oder über das Europäische Testamentsregister.


- Wem darf Auskunft zum Testamentsinhalt erteilt werden ?

Informationen über die Existenz eines Testaments erhalten die/dermit der Nachlasspflege betrauteStelle/Jurist,Behörden, Erben und Begünstigtedes Testaments oder deren Vertreter sowie Personen mit berechtigtem Interesse. Informationen zum Testamentsinhalt sowie gegebenenfalls eineAbschrift des Testaments erhaltender Notar/die Stelle, der/die das Testament verwahrt sowie der Nachlasspfleger (Jurist oder Behörde). Unter gewissen Umständen erhalten diese Informationen auchdie Erben und Begünstigten desTestaments sowie deren Vertreterund Personenmit berechtigtem Interesse.Über ein derartiges berechtigtes Interesse ist ein Nachweis zu erbringen.


- Ist eine bestimmte Verfahrensweise einzuhalten ? Wenn ja, welche ?

Informationen zum Testamentsinhalt oder eine Abschrift des Testaments sind bei dem Notar/der Stelle, der/die das Testament verwahrt zu beantragen. Hierfür muss ein Nachweis über den Tod des Erblassers erbracht werden. Auch einberechtigtes Interesse ist nachzuweisen.


- Wie kann die Übermittlung der Auskunft erfolgen ?

Erben und ihre Vertreter sowie Personen mit berechtigtem Interesse können die Offenlegung des Testamentsinhaltsbei dem Notar beantragen, der das Testament verwahrt.Unter bestimmten Umständen können Informationen zwischen Behörden und Nachlasspfleger ausgetauscht werden.

Testamentsrecherche in Rumänien

20 mars 2017
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