Association du Réseau Européen des Registres Testamentaires

Testamentsrecherche in Slowenien

 Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen 


- Wenn bekannt ist, dass ein Testament existiert, an wen muss man sich wenden, um Informationen über den Testamentsinhalt zu erhalten
 ?

Informationen über den Testamentsinhalt erteilt das für die Nachlassabwicklung zuständige Gericht, das heißt das Gericht, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der vorübergehende oder ständige Wohnsitz des Testierenden bei Eintritt des Erbfalls befand.


- Wem darf Auskunft zum Testamentsinhalt erteilt werden ?

Die im Testament enthaltenen Informationen und auch eine Abschrift des Testaments können an die Erben, an Behörden und an mit der Nachlassabwicklung betraute Juristen an jeden beliebigen Ort übermittelt werden sowie an jede Person, die ein berechtigtes Interesse an den Informationen hat. Über ein derartiges Interesse ist ein Nachweis zu erbringen.


- Ist ein bestimmtes Verfahren zu beachten ? Falls ja, welches ?

Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. die Abschrift des Testaments freigegeben werden können, muss die Testamentseröffnung nach slowenischem Recht erfolgen.


- Wie kann die Übermittlung der Auskunft erfolgen ?

Eine Abschrift des Testaments wird auf dem Postweg zugestellt.

Testamentsrecherche in Slowenien

3 décembre 2014
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