Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen
Wenn bekannt ist, dass ein Testament existiert, an wen muss man sich wenden, um Informationen über den Testamentsinhalt zu erhalten?
Jede über ein rechtliches Interesse verfügende Person, unter anderem auch der Testamentsvollstrecker, kann die Eröffnung des Testaments beim Leiter der Registrierungsstelle beantragen, bei der das Testament im Original hinterlegt ist („Probate registrar“). Nach Testamentseröffnung werden Informationen zum Testamentsinhalt vom zuständigen Nachlassgericht erteilt.
Wem darf Auskunft zum Testamentsinhalt erteilt werden?
Die im Testament enthaltenen Informationen und auch eine Abschrift des Testaments können ausschließlich an Erben und Vermächtnisnehmer übermittelt werden.
Ist ein bestimmtes Verfahren zu beachten? Falls ja, welches?
Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. die Abschrift des Testaments freigegeben werden können, muss die Testamentseröffnung nach zyprischem Recht erfolgen.
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