Association du Réseau Européen des Registres Testamentaires

Testamentsrecherche in der Slowakei

 Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen 

- Wenn bekannt ist, dass ein Testament existiert, an wen muss man sich wenden, um Informationen über den Testamentsinhalt zu erhalten ?

Informationen über den Testamentsinhalt erteilt den Erben der Gerichtskommissär, das heißt der vom Nachlassgericht mit der Testamentseröffnung beauftragte Notar.

Behörden im Ausland müssen über ihr Justizministerium auf nationaler Ebene das Mittel der Rechtshilfe in Anspruch nehmen.

- Wem darf Auskunft zum Testamentsinhalt erteilt werden ?

Die im Testament enthaltenen Informationen und auch eine Abschrift des Testaments können an Erben oder an Behörden im Ausland weitergegeben werden.

- Ist ein bestimmtes Verfahren zu beachten ? Falls ja, welches ?

Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. die Abschrift des Testaments freigegeben werden können, muss die Testamentseröffnung nach slowakischem Recht erfolgen. Im Übrigen müssen Behörden im Ausland das Verfahren der Rechtshilfe beachten.

- Wie kann die Übermittlung der Auskunft erfolgen ?

Bei Anträgen aus dem Ausland übersendet der Gerichtskommissär auf dem Postweg eine beglaubigte Abschrift des notariellen Testaments bzw. die Urschrift des eigenhändigen Testaments anjeweiligen nationalen Gericht, das anschließend entscheidet, in welcher Form die Informationen weitergegeben werden.

Testamentsrecherche in der Slowakei

20 mars 2017
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