Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen
Wenn bekannt ist, dass ein Testament existiert, an wen muss man sich wenden, um Informationen über den Testamentsinhalt zu erhalten ?
Informationen über den Testamentsinhalt erteilt der Gerichtskommissär, das heißt der vom Nachlassgericht mit der Testamentseröffnung beauftragte Notar.
Gerichte im Ausland und mit der Nachlassabwicklung betraute Juristen im Ausland können auf dem Wege der Rechtshilfe eine Abschrift des Testaments beantragen.
Wem darf Auskunft zum Testamentsinhalt erteilt werden ?
Die im Testament enthaltenen Informationen und auch eine Abschrift des Testaments können an Behörden und an alle über ein berechtigtes Interesse verfügenden Personen übermittelt werden. Behörden im Ausland und mit derNachlassabwicklung betrauten Juristen im Ausland wird ein rechtliches Interesse zugesprochen ; sie müssen das Mittel der Rechtshilfe in Anspruch nehmen.
Ist ein bestimmtes Verfahren zu beachten ? Falls ja, welches ?
Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. die Abschrift des Testaments freigegeben werden können, muss die Testamentseröffnung nach tschechischem Recht erfolgen.
Wie kann die Übermittlung der Auskunft erfolgen ?
Eine beglaubigte Abschrift des Testaments (in Form eines beglaubigten Auszugs des letzten Willens) wird auf dem Postweg zugestellt.
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