The European Network of Registers of Wills Association

Tschechische Republik

Testamentseintragung und Testamentsrecherche

- Welches sind die wichtigsten Testamentsformen in der Tschechischen Republik?

* das von einem Notar in Form einer öffentlichen Urkunde errichtete notarielle Testament.

* das vom Testierenden handschriftlich verfasste, datierte und unterzeichnete eigenhändige Testament.

* das Testament vor Zeugen wird nicht vom Testierenden selbst verfasst. Dieser muss es jedoch unterzeichnen und in Anwesenheit zweier Zeugen erklären, dass die Urkunde seine letztwillige Verfügung enthält. Ist der Testierende des Lesens und Schreibens nicht mächtig, so kann er die Erklärung über seine letztwillige Verfügung in Anwesenheit dreier gleichzeitig anwesender Zeugen in einer Urkunde abgeben, die laut verlesen und von den Zeugen unterzeichnet wird.

Eigenhändige Testamente und Testamente vor Zeugen können bei einem Notar hinterlegt werden.

- Gibt es in der Tschechischen Republik ein Testamentsregister?

Ja, es gibt ein zentrales Testamentsregister, das von der Notarkammer der Tschechischen Republik betrieben, verwaltet und aktualisiert wird. Testamentseintragungen und -recherchen erfolgen auf elektronischem Wege.

1. Testamentseintragung

- Warum sollte ich mein Testament eintragen lassen?

Eine Pflicht zur Eintragung in das zentrale Testamentsregister besteht nicht, es sei denn es handelt sich um ein Testament in öffentlich beurkundeter Form (notarielles Testament).
Ein nicht auffindbares Testament gilt jedoch als nicht existent.

Daher ist die Eintragung eines Testaments in das zentrale Testamentsregister zu empfehlen. Der Testierende stellt durch die Eintragung sicher, dass seine letztwillige Verfügung bei Eintritt des Erbfalls aufgefunden und respektiert wird.

- Wer kann die Eintragung vornehmen?

Der Notar nimmt Testamentseintragungen vor. Obwohl die Errichtung eines Testaments ohne fremde Hilfe erlaubt ist, wird empfohlen, einen Notar als Experten für Erbrecht hinzuzuziehen. Durch Konsultation eines Notars wird ein rechtlich einwandfreies Testament errichtet, das nicht dem Risiko unterliegt, für ungültig erklärt zu werden.

Nicht der Inhalt des Testaments wird in das zentrale Testamentsregister eingetragen, sondern Informationen, die bei Eintritt des Erbfalls zu seiner Auffindung führen.

- Wo wird das Testament verwahrt?

Der Notar ist für die Verwahrung der notariellen und eigenhändigen Testamente sowie der Testamente vor Zeugen zuständig, die ihm vom Testierenden anvertraut wurden.

- Sind die Angehörigen des Testierenden zu dessen Lebzeiten zur Einsichtnahme in das zentrale Testamentsregister berechtigt?

Nein, die Existenz des Testaments und sein Inhalt bleiben zu Lebzeiten des Testierenden geheim.

- Wie viel kostet die Eintragung eines Testaments?

Die Eintragung eines Testaments kostet ungefähr 12 Euro.

2. Testamentsrecherche

- Wer ist zur Einsichtnahme in das zentrale Testamentsregister berechtigt?

Bei Eintritt des Erbfalls wird vom Gericht ein Notar als Richterkommissar eingesetzt, um das erbrechtliche Verfahren abzuwickeln. Allein der Richterkommissar ist zur Einsichtnahme in das zentrale Testamentsregister berechtigt. Diese Einsichtnahme im Rahmen der Abwicklung des Erbfalls ist verpflichtend, denn so wird sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung des Testierenden respektiert wird.

- Besteht die Pflicht zur Vorlage einer Sterbeurkunde?

Jeder Todesfall wird von der zuständigen Verwaltungsbehörde in ein spezielles Register eingetragen und dem zuständigen Gericht mitgeteilt. Dieses beginnt mit der Abwicklung des Erbfalls unmittelbar nach Kenntnisnahme vom Todesfall, ohne Antrag der Verwandten des Erblassers.

- Wie viel kostet eine Registerabfrage?

Eine Abfrage im tschechischen Testamentsregister kostet ungefähr 3 Euro.

fiche-pratique-rep-tcheque-de-avril-2011-2.pdf

26 July 2016
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