Welche Testamentsformen gibt es in Ungarn?
* Das öffentlich beurkundete Testament, das von einem Richter aufgesetzt wird.
* Das eigenhändig vom Erblasser aufgesetzte, datierte und unterzeichnete Testament.
* Das Testament vor Zeugen, das von dem Erblasser im Beisein zweier Zeugen aufgesetzt wird.
* Das bei einem Notar hinterlegte Testament, das in einem ggf. versiegelten Umschlag einem Notar zugesandt wird.
* Der Nachfolgevertrag, der von dem Erblasser mit einem Erben als Vertragspartner gegen Alimente oder eine lebenslängliche Rente abgeschlossen wird.
* Die Schenkung im Todesfalle ist eine besondere Schenkung, mittels derer das Eigentum im Moment des Todes des Schenkenden übertragen wird.
* Das mündliche Testament wird in ungewöhnlichen, für den Erblasser lebensbedrohlichen Situationen durchgeführt, in denen er ein schriftliches Testament nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten aufsetzen könnte.
Gibt es in Ungarn ein Testamentverzeichnis?
Ja, es gibt zwei. Eines, das von den Rechtsanwälten verwaltet wird und eines, das von den Notaren verwaltet wird. In letzterem werden die Eintragungen und das Abfragen der Testamente elektronisch durchgeführt.
Warum lässt man sein Testament eintragen?
Es ist nicht verpflichtend, sein Testament eintragen zu lassen, mit Ausnahme der bei einem Notar aufgesetzten oder hinterlegten Testamente. Aber ein nicht auffindbares Testament ist gleichbedeutend mit einem nicht existierenden Testament.Darum ist der Eintrag aller Testamente empfehlenswert. Der Erblasser kann sich so sicher sein, dass sein letzter Wille gefunden und respektiert wird, wenn er stirbt.
Wer kann den Eintrag vornehmen?
Die Bürger können bei folgenden zuständigen Stellen ihr Recht auf Eintrag des Testaments geltend machen: beim Notar, Richter, oder, für Ausgewanderte, beim Konsul.Nach der zustândigen Stelle richtet sich das Verfahren: Der Notar führt den Eintrag elektronisch durch und die anderen Stellen mittels eines Formulars in Papierform.Es wird nicht der Inhalt des Testaments in das Register eingetragen, sondern die Informationen, die das Auffinden ermöglichen.
Wer verwahrt das Testament?
Die Testamente werden bei demjenigen verwahrt, dem sie anvertraut wurden.
Können die Angehörigen des Erblassers das Register zu Lebzeiten des Erblassers konsultieren?
Nein, während des gesamten Lebens des Erblassers ist die Existenz des Testaments und sein Inhalt vertraulich.
Wieviel kostet der Eintrag eines Testaments?
Der Eintrag ist kostenlos.
Wer kann das Testamentverzeichnis abfragen?
Nur der Notar, der mit der Regelung der Erbschaft betraut ist und die Ungarische Notarkammer kann das Verzeichnis abfragen. Diese Abfrage ist verpflichtend, denn so wird gewährleistet, dass der letzte Wille des Erblassers respektiert wird. Diese Verpflichtung betrifft nur das vom Notariat geführte Verzeichnis.
Ist es notwendig, einen Totenschein vorzulegen?
Ja, die Verwandten des Verstorbenen müssen einen Totenschein vorlegen. Diese Maßnahme gewährleistet die Vertraulichkeit des Testaments zu Lebzeiten des Erblassers.
Was kostet eine Abfrage?
Die Abfrage des Verzeichnisses ist kostenlos
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