~ Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen ~
Eine Abschrift des notariellen (öffentlich beurkundeten) Testaments ist entweder beim Notariellen Archiv erhältlich oder bei dem Notariat, von dem das Testament ursprünglich beurkundet wurde. Informationen zum Inhalt eines geheimen Testaments liefert auf Antrag eines betroffenen Dritten bei Gericht der Notar, der die Testamentsregistrierung veranlasst hat. Der Inhalt wird hierauf wie bei einem notariellen Testament freigegeben.
Nach Eintritt des Erbfalls und Testamentseröffnung wird das Testament öffentlich. Jede betroffene Partei kann sich eine Abschrift des Testaments aushändigen lassen.
In Malta tritt die Erbfolge am Todestag des Erblassers ein. Darum ist der Inhalt eines notariellen Testaments jedem zugänglich, der einen Totenschein des Erblassers vorlegt.
Handelt es sich um ein geheimes Testament, können potenzielle Erben nach maltesischem Recht beim zuständigen Gericht die Eröffnung und Freigabe beantragen.
Die im Testament enthaltenen Informationen und/oder die beglaubigte Abschrift des Testaments können auf dem Postweg versandt oder von persönlich betroffenen Personen abgeholt werden.
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