* Testament in Form einer notariellen Urkunde
* das vom Testierenden handschriftlich verfasste, datierte und unterzeichnete eigenhändige Testament.
* das von einem Dritten aufgesetzte und vom Testierenden und zwei Zeugen unterzeichnete fremdhändige Testament (oder Testament vor Zeugen).
Ja, es gibt ein von der slowakischen Notarkammer geführtes Testamentsregister. Testamentseintragungen und -recherchen erfolgen auf elektronischem Wege.
Die Eintragung des Testaments in das Register ist nicht verpflichtend, es sei denn, es handelt sich um ein notariell beurkundetes Testament. In jedem Fall gilt jedoch, dass ein Testament, das nicht gefunden wird, als nicht existent gilt.
Daher ist die Eintragung jeder Form von Testament in das Register zu empfehlen. Dies geschieht mittels Hinterlegung eines eigenhändigen oder fremdhändigen Testaments bei einem Notar. Der Testierende kann durch die Eintragung sicher sein, dass seine letztwillige Verfügung bei Eintritt des Erbfalls aufgefunden und respektiert wird.
Der Notar nimmt Testamentseintragungen vor. Obwohl die Errichtung eines Testaments ohne fremde Hilfe erlaubt ist, wird empfohlen, einen Notar als Experten für Erbrecht hinzuzuziehen. Durch Konsultation eines Notars wird ein rechtlich einwandfreies Testament errichtet, das nicht dem Risiko unterliegt, für ungültig erklärt zu werden.
Nicht der Inhalt des Testaments wird in das Register eingetragen, sondern Informationen, die bei Eintritt des Erbfalls zu seiner Auffindung führen.
Der Notar ist verpflichtet, Testamente in Form einer notariellen Urkunde, eigenhändige und fremdschriftliche Testamente, die ihm vom Erblasser anvertraut wurden, aufzubewahren.
Nein, die Existenz des Testaments und sein Inhalt bleiben zu Lebzeiten des Testierenden geheim.
Die Registrierung eines Testaments kostet etwa 55 € ohne Mehrwertsteuer.
Bei Eintritt des Erbfalls wird vom Gericht ein Notar als Gerichtsvollzieher eingesetzt, um das erbrechtliche Verfahren abzuwickeln. Allein der Gerichtsvollzieher ist zur Einsichtnahme in das Testamentsregister berechtigt. Diese Einsichtnahme ist verpflichtend, denn so wird sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung des Testierenden respektiert wird.
Nein, die Sterbeurkunde wird zusammen mit den Erbunterlagen an den Nachlassrichter übermittelt.
Eine Abfrage im slowakischen Testamentsregister kostet ungefähr 3 Euro.
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