Testamentseintragung und -recherche

Rumänien

Testamentseintragung und -recherche
  • Welches sind die wichtigsten Testamentsformen im rumänischen Recht?

* Das notarielle (öffentlich beurkundete) Testament, das von einem Notar errichtet wird.

* Das eigenhändig vom Testierenden errichtete, datierte und unterzeichnete Testament.

  • Gibt es in Rumänien ein Testamentsregister?

Ja, es gibt ein solches Testamentsregister: das Nationale Notarielle Register für Öffentlich Beurkundete Testamente und Schenkungen RNNEL. In diesem Register werden ausschließlich notarielle, öffentlich beurkundete Testamente erfasst. Das Register wird elektronisch geführt, und alle Registrierungs- und Rechercheformalitäten können von Notaren elektronisch durchgeführt werden.

I. Testamentseintragung
  • Warum sollte man sein Testament eintragen lassen?

Im rumänischen Testamentsregister werden ausschließlich notarielle, öffentlich beurkundete Testamente erfasst. Seit 2007 sind Notare, die Testamente beurkunden, verpflichtet, diese in das nationale Testamentsregister eintragen zu lassen. Um zu gewährleisten, dass das Testament eines Erblassers auch gefunden und von dem/der zuständigen Juristen/Behörde bzw. von den Begünstigten auch respektiert wird, ist es ratsam, ein Testament von einem Notar beurkunden und registrieren zu lassen. Der Testierende kann so sicherstellen, dass seine letztwillige Verfügung bei Eintritt des Erbfalls auch berücksichtigt wird.

  • Wer ist befugt, die Eintragung vornehmen?

Der Notar veranlasst die Eintragung notarieller Testamente ins nationale Register. Nicht der Inhalt des Testaments wird in das Register eingetragen, sondern jene Informationen, die bei Eintritt des Erbfalls die Auffindung des Testaments ermöglichen.

  • Wo wird das Testament verwahrt?

Ein notarielles Testament wird bei dem Notar verwahrt, der das Testament beurkundet hat. Wird das Archiv dieses Notars von einem anderen Notar oder der Notarkammer verwaltet, wird das notarielle Testament von diesem Notar / der Notarkammer verwahrt. Der Notar kann auch ein eigenhändig errichtetes Testament verwahren, das ihm von dem Testierenden anvertraut wird. Für diese nicht beurkundeten Testamente besteht allerdings keine Registrierungspflicht, sodass möglicherweise der Nachlasspfleger von der Existenz des Testaments keine Kenntnis erlangt.

  • Sind Angehörige des Erblassers zu dessen Lebzeiten befugt, Einsicht in das Register zu nehmen?

Nein, die Existenz des Testaments und sein Inhalt bleiben zu Lebzeiten des Testierenden geheim. Das Register kann ausschließlich vom Testierenden konsultiert werden, jedoch nicht von seinen Angehörigen.

  • Was kostet die Eintragung eines Testaments?

Wird die Registrierung von dem Notar veranlasst, der das Testament beurkundet hat, kostet sie ca. 2 €.

II. Testamentsrecherche
  • Wer ist zur Einsichtnahme in das Testamentsregister berechtigt?

Bei Eintritt des Erbfalls ist der mit der Nachlasspflege betraute Notar zur Einsichtnahme in das Testamentsregister verpflichtet. Diese Anfrage ist obligatorisch, denn nur so wird sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung des Erblassers auch berücksichtigt wird. Die Erben sind ebenfalls verpflichtet, die Existenz ihnen bekannter Testamente preiszugeben. Auch andere mit der Nachlasspflege betraute Juristen, Behörden, Erben, Begünstigte oder deren Vertreter sowie Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, können Einsicht in das Register nehmen. Zu Lebzeiten des Testierenden darf jedoch ausschließlich er selbst Einsicht nehmen.

  • Muss ein Totenschein vorgelegt werden?

Ja, für die Einsichtnahme ins Testamentsregister ist ein Totenschein erforderlich. Hierdurch wird sichergestellt, dass das Vorliegen des Testaments zu Lebzeiten des Erblassers geheim bleibt. Ist der Testierende allerdings nach dem 01.01.2012 verstorben, kann zum Nachweis des Todes auch eine Bescheinigung des Nationalen Register für Sterbeurkunden RNEAD vorgelegt werden.

  • Was kostet eine Testamentsrecherche?

 Wird die Recherche von dem Notar veranlasst, der das Testament beurkundet hat, kostet sie ca. 3 €.

 

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Fiche pratique - inscrire et rechercher un testament - Roumanie- DE