Es gibt nur eine einzige zulässige Testamentsform, und zwar das vom Testierenden in Anwesenheit zweier Zeugen errichtete und unterzeichnete Testament vor Zeugen. Der Testierende kann anstelle seiner Unterschrift auch sein Handzeichen unter das Testament setzen.
Nein, in Irland gibt es kein Testamentsregister.
Das Testament wird vom Testierenden an einem Ort seiner Wahl verwahrt (Wohnsitz, Anwaltskanzlei, Bank usw.).
Da es kein Testamentsregister gibt, sollte der Testierende einer Person seines Vertrauens vom Vorliegen des Testaments berichten und den Ort benennen, an dem es sich befindet. Ist dies nicht geschehen, so müssen die Erben am Wohnsitz des Erblassers, bei seinem Anwalt, der Bank usw. nach dem Testament suchen. ******