Testamentsrecherche in Lettland

Lettland

Testamentsrecherche in Lettland

~ Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen ~

 

Wenn bekannt ist, dass ein Testament existiert, an wen muss man sich wenden, um Informationen über den Testamentsinhalt zu erhalten?

Informationen zum Testamentsinhalt werden von dem für die Nachlassabwicklung zuständigen Notar erteilt. Dabei kann es sich um den Notar handeln, der das Testament verwahrt oder um einen anderen Notar, dessen Kontaktdaten der das Testament verwahrende Notar übermittelt. Letzterer kann durch eine Abfrage im lettischen Testamentsregister, insbesondere über das Europäische Netzwerk der Testamentsregister (RERT), ermittelt werden.

 

Wem darf Auskunft zum Testamentsinhalt erteilt werden?

Die im Testament enthaltenen Informationen und auch eine Abschrift des Testaments können ausschließlich an die gesetzlichen Erben, Vermächtnisnehmer und deren jeweilige Vertreter übermittelt werden.

Der Notar kann somit Informationen nicht an mit der Nachlassabwicklung befasste Behörden oder Juristen im Ausland weitergeben, es sei denn es liegt ein anderslautende bilaterale Vereinbarung vor.

 

Ist ein bestimmtes Verfahren zu beachten? Falls ja, welches?

Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. die Abschrift des Testaments freigegeben werden können, muss die Testamentseröffnung nach lettischem Recht erfolgen.

 

Wie kann die Übermittlung der Auskunft erfolgen?

Die im Testament enthaltenen Informationen und/oder die Abschrift des Testaments werden auf dem Postweg zugestellt.

 

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