~ Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen ~
Informationen zum Testamentsinhalt werden von dem für die Nachlassabwicklung zuständigen Notar erteilt. Dabei kann es sich um den Notar handeln, der das Testament verwahrt oder um einen anderen Notar, dessen Kontaktdaten der das Testament verwahrende Notar übermittelt. Letzterer kann durch eine Abfrage im niederländischen Testamentsregister, insbesondere über das Europäische Netzwerk der Testamentsregister (RERT), ermittelt werden.
Der Notar kann die im Testament enthaltenen Informationen weitergeben an:
Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. die Abschrift des Testaments freigegeben werden können, muss die Testamentseröffnung nach niederländischem Recht erfolgen.
Die im Testament enthaltenen Informationen und/oder die Abschrift des Testaments können auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt werden.
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