~ Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen ~
Informationen zum Testamentsinhalt erteilt der das Testament verwahrende Notar oder das für die Nachlassabwicklung zuständige Gericht. Die Kontaktdaten des das Testament verwahrenden Notars können über eine Abfrage im polnischen Testamentsregister, insbesondere über das Europäische Netzwerk der Testamentsregister (ENRW), ermittelt werden.
Die im Testament enthaltenen Informationen und auch ein Auszug des Testaments können an Behörden und an mit der Nachlassabwicklung betraute Juristen an jeden beliebigen Ort übermittelt werden sowie an jede Person, die ein berechtigtes Interesse an den Informationen hat (Erben, Vermächtnisnehmer usw.). Über ein derartiges Interesse ist ein Nachweis zu erbringen.
Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. der Auszug des Testaments freigegeben werden können, muss das Testament nach polnischem Recht eröffnet und für öffentlich erklärt werden.
Der Auszug des Testaments und der Auszug aus dem Protokoll der Testamentseröffnung werden auf dem Postweg zugestellt. Eine Übermittlung in elektronischer Form ist nicht vorgesehen.
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