Testamentsrecherche in Spanien

Spanien

~ Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen ~

 

  • Wenn bekannt ist, dass ein Testament existiert, an wen muss man sich wenden, um Informationen über den Testamentsinhalt zu erhalten?

Informationen zum Testamentsinhalt werden von dem für die Nachlassabwicklung zuständigen Notar erteilt. Dabei kann es sich um den Notar handeln, der das Testament verwahrt oder um einen anderen Notar, dessen Kontaktdaten der das Testament verwahrende Notar übermittelt. Letzterer kann über eine Suche im spanischen Testamentsregister ermittelt werden.

 

  • Wem darf Auskunft zum Testamentsinhalt erteilt werden?

Die im Testament enthaltenen Informationen und auch eine Abschrift des Testaments können nur an folgende Personen übermittelt werden: Pflichtteilsberechtigte, sog. „eingesetzte“ Erben (das heißt diejenigen, deren Erbteil durch das Testament verändert wurde), Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, jede Person, die aufgrund des Testaments einen Anspruch erwirbt sowie Personen, die aufgrund des Testaments ganz oder teilweise ihrer Rechte aus dem Nachlass beraubt wurden.

 

  • Ist ein bestimmtes Verfahren zu beachten? Falls ja, welches?

Bevor die Informationen aus dem Testament freigegeben werden können, muss die Testamentseröffnung nach spanischem Recht erfolgen.

 

  • Wie kann die Übermittlung der Auskunft erfolgen?

Die im Testament enthaltenen Informationen und auch die Abschrift des Testaments können auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt werden. Die elektronische Übermittlung von Dokumenten ist jedoch nach spanischem Recht nur zwischen Notaren oder zwischen Notaren und Behörden, Registern und Einrichtungen der Justiz möglich.

 

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Fiche pratique - Retrouver un testament - Espagne - DE