~ Fragen und Antworten als Hilfestellung für Juristen ~
Informationen zum Testamentsinhalt werden von dem für die Nachlassabwicklung zuständigen Notar erteilt. Dieser bestellt alle Personen mit rechtlichem Interesse zu einer „Sitzung“ ein, bei der das Testament laut verlesen wird. Hat eine Person mit rechtlichem Interesse Kenntnis von einem Sachverhalt (beispielsweise von einem Testament), der im Rahmen der „Sitzung“ nicht angesprochen wurde und auf dessen Grundlage sich die Erbfolge oder die Rechte aus dem Nachlass ändern können, so kann sie sich innerhalb eines Jahres an den mit der Nachlassabwicklung betrauten Notar wenden. Nach Ablauf dieser Frist kann das Gericht kontaktiert werden.
Die im Testament enthaltenen Informationen und auch eine Abschrift des Testaments können an Behörden und an mit der Nachlassabwicklung betraute Juristen an jeden beliebigen Ort übermittelt werden sowie an jede Person, die ein berechtigtes Interesse an den Informationen hat.
Bevor die Informationen aus dem Testament bzw. die Abschrift des Testaments freigegeben werden können, muss die Testamentseröffnung nach ungarischem Recht erfolgen.
Die im Testament enthaltenen Informationen und/oder die Abschrift des Testaments können auf dem Postweg übermittelt werden.
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