Testamentseintragung und Testamentsrecherche

Slowakei

Testamentseintragung und Testamentsrecherche
  • Welches sind die wichtigsten Testamentsformen im slowakischen Recht?

* Testament in Form einer notariellen Urkunde

* das vom Testierenden handschriftlich verfasste, datierte und unterzeichnete eigenhändige Testament.

* das von einem Dritten aufgesetzte und vom Testierenden und zwei Zeugen unterzeichnete fremdhändige Testament (oder Testament vor Zeugen).

  • Gibt es in der Slowakei ein Testamentsregister?

Ja, es gibt ein von der slowakischen Notarkammer geführtes Testamentsregister.  Testamentseintragungen und -recherchen erfolgen auf elektronischem Wege.

I.Testamentseintragung
  • Warum sollte ich mein Testament eintragen lassen?

Die Eintragung des Testaments in das Register ist nicht verpflichtend, es sei denn, es handelt sich um ein notariell beurkundetes Testament. In jedem Fall gilt jedoch, dass ein Testament, das nicht gefunden wird, als nicht existent gilt.

Daher ist die Eintragung jeder Form von Testament in das Register zu empfehlen. Dies geschieht mittels Hinterlegung eines eigenhändigen oder fremdhändigen Testaments bei einem Notar.  Der Testierende kann durch die Eintragung sicher sein, dass seine letztwillige Verfügung bei Eintritt des Erbfalls aufgefunden und respektiert wird.

  • Wer kann die Eintragung vornehmen?

Der Notar nimmt Testamentseintragungen vor.  Obwohl die Errichtung eines Testaments ohne fremde Hilfe erlaubt ist, wird empfohlen, einen Notar als Experten für Erbrecht hinzuzuziehen.  Durch Konsultation eines Notars wird ein rechtlich einwandfreies Testament errichtet, das nicht dem Risiko unterliegt, für ungültig erklärt zu werden.

Nicht der Inhalt des Testaments wird in das Register eingetragen, sondern Informationen, die bei Eintritt des Erbfalls zu seiner Auffindung führen.

  • Wo wird das Testament verwahrt?

Der Notar ist verpflichtet, Testamente in Form einer notariellen Urkunde, eigenhändige und fremdschriftliche Testamente, die ihm vom Erblasser anvertraut wurden, aufzubewahren.

  • Sind die Angehörigen des Testierenden zu dessen Lebzeiten zur Einsichtnahme in das Register berechtigt?

Nein, die Existenz des Testaments und sein Inhalt bleiben zu Lebzeiten des Testierenden geheim.

  • Wie viel kostet die Eintragung eines Testaments?

Die Registrierung eines Testaments kostet etwa 55 € ohne Mehrwertsteuer.

II.Testamentsrecherche
  • Wer ist zur Einsichtnahme in das Testamentsregister berechtigt?

Bei Eintritt des Erbfalls wird vom Gericht ein Notar als Gerichtsvollzieher eingesetzt, um das erbrechtliche Verfahren abzuwickeln.  Allein der Gerichtsvollzieher ist zur Einsichtnahme in das Testamentsregister berechtigt. Diese Einsichtnahme ist verpflichtend, denn so wird sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung des Testierenden respektiert wird.

  • Besteht die Pflicht zur Vorlage einer Sterbeurkunde?

Nein, die Sterbeurkunde wird zusammen mit den Erbunterlagen an den Nachlassrichter übermittelt.

  • Wie viel kostet eine Registerabfrage?  

Eine Abfrage im slowakischen Testamentsregister kostet ungefähr 3 Euro.

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Fiche pratique - inscrire et rechercher un testament - Slovaquie - DE